Steuerrecht und Steuerstrategie
Wir beraten Privatpersonen und Unternehmen rechtlich, steuerlich und im Schnittfeld von Recht und Steuern, bei der steuerlichen Optimierung von rechtlichen Gestaltungen und der rechtlichen Optimierung steuerlicher Gestaltungen. Gerne entwicklen wir rechtssichere Steueroptimierungsstrategien für Privatpersonen und Unternehmen. Genauso gerne aber arbeiten wir mit Ihrem aktuellen Beraten vertrauensvoll zusammen oder beraten Steuerberater.
Steuerliche Selbstanzeige
Das Thema der steuerlichen strafbefreienden Selbstanzeige ist zuletzt, gerade im Bereich der Kapitaleinkünfte, aktuell geworden, ja vielfach geradezu drängend. Es ist richtig, jetzt zu handeln. Aus den intensivierten Nachforschungsbemühungen der Steuerbehörden im Zusammenwirken mit einem Wechsel des Geschäftsmodells bei etlichen Banken ergibt sich akuter Handlungsbedarf. Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber die bereits im Kolalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung angesprochenen Verschärfungen der Voraussetzungen einer Strafbefreiung nun für 2015 konkret ins Auge gefasst hat. Auch jetzt empfiehlt es sich schon, Richtigstellungen für zehn Jahre zurück vorzunehmen, um im Bereich der Steuerfestsetzung schmerzhafte Hinzuschätzungen zu vermeiden. Ab 2015 allerdings wird eine Offenlegung für zehn statt bisher fünf Jahre zusätzlich auch Bedingung der Strafbefreiung werden.
Wir übernehmen die vorhandenen Papiere und stellen die notwendigen Unterlagen mit Ihrer Steuerberatung und Ihrer Bank zusammen; nötigenfalls erarbeiten wir die steuerlichen Unterlagen auch selbst. Daraus fertigen wir zuverlässig eine Selbstanzeige und bestimmen auch gegebenenfalls notwendige Sicherheitszuschläge. Im Anschluss arbeiten wir mit den Steuerbehörden zusammen, auch im Einspruchsverfahren, um schlussendlich einerseits Strafbefreiung zu erreichen und anderseits eine korrekte Besteuerung anzustreben.
Da wir hohen Wert auf Datensicherheit legen, noch folgende Tipps. Bitte fordern Sie Unterlagen gerade von ausländischen Banken nicht per email oder Post an. Der Zoll hat schon in etlichen (allerdings nicht von uns bearbeiteten) Fällen Kontrollmitteilungen gefertigt. Der Schriftverkehr mit Ihrem Steuerberater sollte ebenfalls in dieser Sache nicht per email geführt werden. Das gilt auch für eine Kontaktaufnahme mit uns. Wir stehen Ihnen dazu gerne telefonisch und nach Terminsvereinbarung persönlich zur Verfügung. Auch unsere Mitarbeiter sind in diesen Aspekten gezielt geschult.
Wenn Sie eine Internetrecherche durchführen, werden Sie feststellen, dass der Kanzleiinhaber Dr. Achim Doerfer mit einer erfolgreichen Buchpublikation zum Thema und ebenso in Presseberichten dazu engagiert hervorgetreten ist. Sie beauftragen also niemanden, der bei den Finanzbehörden von vornherein ein Glaubwürdigkeitsproblem hätte. Umso mehr können und werden wir uns für Ihre Belange engagiert einsetzen.
Zivilrecht
Langjährig sind wir in der allgemeinen zivilrechtlichen Beratung tätig, sei es im Mietrecht, Verkehrsrecht, Kaufrecht oder auf anderen Rechtsgebieten, wie etwa der Vertretung von Kapitalanlegern. Zuletzt konnten wir ein Musterurteil in Sachen Wikipedia erstreiten. Fragen Sie uns einfach, was wir für Sie tun können.
Arbeitsrecht
Wir vertreten und beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Gestaltung und Überprüfung von Verträgen, Betriebsvereinbarungen und anderen Regelungen, in Fragen des Kündigungsschutzes, gerichtlich und außergerichtlich.
Wirtschaftsrecht
Im Bereich der Automobilzulieferindustrie, in der Feinmechanik oder der messtechnischen Industrie, aber auch in anderen Branchen beraten wir seit vielen Jahren umfassend Unternehmen und Unternehmer. In Finanzierungsfragen und Verhandlungen mit Banken, auch im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen haben wir langjährige Erfahrung. Neben klassischer Rechtsberatung denken wir uns auch in Fragen ein wie: Rechtliche Umsetzung von Qualitätssicherungsmaßnahmen, Planung der Unternehmensnachfolge rechtlich und steuerlich, Verringerung von Haftungsrisiken durch Vernetzung von rechtlichen Maßnahmen und Versicherungen. Zu unserem Leistungsspektrum gehört schließlich die Beratung und Vertretung in Fragen der internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit
Handels- und Gesellschaftsrecht
Zu unserem fachanwaltlichen Beratungsspektrum gehört u.a.: Der Entwurf von Gesellschaftsverträgen, auch in Koordination mit erbrechtlichen und steuerlichen Fragestellungen, die Beratung bei Gesellschafterstreitigkeiten, die Auseinandersetzung und Abwicklung von Gesellschaften, außergerichtlich und gerichtlich. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Sanierungsberatung und insolvenzrechtlichen Beratung.
Urheberrecht, Recht des geistigen Eigentums, Wettbewerbsrecht
Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen, Entwurf und Umsetzung von Verträgen, konzeptionelle Beratung einschließlich Markenanmeldungen.
Erbrecht, Vermögensnachfolge
Wir beraten Sie bei der Erarbeitung, Umsetzung und Auseinandersetzung von Testamenten und anderen erbrechtlichen Regelungen. Dabei haben wir, aufbauend auf unserer steuerlichen Kompetenz, immer auch erbschafts- und schenkungssteuerliche Anforderungen im Blick.